
Im Strafprozess wird mit Gerichtsstand der Ort bezeichnet, an dem eine Person verklagt werden kann. Der Gerichtsstand ist gemäß § 7 StPO bei dem Gericht des Tatorts begründet. In den §§ 8 ff StPO werden weitere Gerichtsstände festgelegt. Im Jugendprozess gilt hier eine Ausnahme. Hier ist vereinfacht dargestellt, das Gericht des Bezirks zustÃ...
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